Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.
Diese Art der Fortbildung wird seit dem 30.09.2020 von der Zentralen Prüfstelle für Prävention (ZPP) anerkannt. Sie ersetzt eine staatlich anerkannte Ausbildung oder ein Hochschulstudium und macht es so möglich, das auch Quereinsteiger Präventionskurse anbieten können. Bei dieser Fortbildung geht es im Kern darum (endlich) die Grundqualifikation (heißt bei der ZPP seit 2020 übrigens Kompetenzprüfung) zum Anleiten von Präventionskursen nach §20 SGB V zu erlangen.
Für wen eignet sich diese Fortbildung:
Unsere Fortbildung richtet sich an alle Personen, die sich im Handlungsfeld Bewegungsgewohnheiten qualifizieren und Präventionsmaßnahmen mit Krankenkassenzuschuss anbieten wollen.
Mit Abschluss der Fortbildung Präventionstrainer bist Du zertifizierter Präventionstrainer und in der Lage Kurse nach
§20 SGB V anzubieten.
In der Satzung der ZPP fällt unsere Fortbildung in den Bereich der "nicht-formalen beruflichen Qualifizierung mit Abschluss" und ermöglicht es nun Menschen auch ohne die vorherige Grundqualifikation (bis 30.09.2020) Du bist nach Deinem Abschluss qualifiziert, bei der Zentrale Prüfstelle Prävention (ZPP) Kurse für das Präventionsprinzip 1 (nach 12 Monaten) bzw. für die Präventionsprinzipien 1 und 2 (nach 24 Monaten) einzutragen und durchzuführen.
Folgende Vorteile erwarten Dich in der superMAMAfitness-Akademie:
Jahrelange Erfahrungen unserer Dozenten, da wir bereits seit 2010 eine feste Größe in
dem Bereich sind.
*Definition laut ZPP einer "Nicht-formale berufliche Qualifizierung mit Abschluss"
Eine "nichtformale berufliche Qualifizierung mit Abschluss" ist eine Fortbildung an einer privaten Institution (wie die superMAMAfitness-Akademie), die nicht über das klassische Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder spezifische Landesgesetze geregelt ist.
Der genaue Wortlaut:
Die nachfolgend genannten Fachkompetenzen können auch in einer solchen nichtformalen beruflichen Qualifizierung von mindestens einjähriger Dauer mit Abschluss erworben worden sein. Die Ausbildung muss mit einer Prüfung abgeschlossen und der Ausbildungserfolg mit einem Zeugnis oder einer Urkunde nachgewiesen werden.
Daran wurde unsere Fortbildung angepasst und entspricht somit stets dem AKUELLSTEN ZPP-Standard.
Das Thema Prävention ist bei den gesetzlichen Krankenkassen in Handlungsfelder unterteilt.
Vier solcher Handlungsfelder werden unterschieden:
Diese Fortbildung qualifiziert für das Handlungsfeld: Bewegungsgewohnheiten.
Das Handlungsfeld „Bewegungsgewohnheiten“ ist in das Präventionsprinzip 1 zur "Reduzierung von Bewegungsmangel durch gesundheitssportliche Aktivität" und in der Präventionsprinzip 2 zur
"Vorbeugung und Reduzierung spezieller Risiken durch geeignete verhaltens- und gesundheitsorientierte Bewegungsprogramme" unterteilt. Bei der Buchung kann ausgewählt werden, ob man die
Kompetenzprüfung für beide Präventionsprinzipien oder nur für eins erlangen möchte.
Woher weiß ich, welches Präventionsprinzip ich brauche?
Präventionsprinzip 1
Möchtest Du Präventionskurse zur „Reduzierung von Bewegungsmangel durch gesundheitssportliche Aktivität“ anbieten, empfehlen wir hier die Weiterbildung in der 12-monatigen Variante.
Zielgruppe: Versicherte mit Bewegungsmangel, Bewegungseinsteiger und -wiedereinsteiger, jeweils ohne behandlungsbedürftige Erkrankungen des Bewegungsapparats.
Präventionsprinzip 2
Maßnahmen, die sich vorrangig auf bestimmte Organe oder -systeme beziehen, sind immer dem Präventionsprinzip 2 „Vorbeugung und Reduzierung spezieller gesundheitlicher Risiken durch geeignete verhaltens- und gesundheitsorientierte Bewegungsprogramme“ zuzuordnen.
Zielgruppe: Versicherte mit speziellen Risiken und Teilnehmer an Angeboten wie Beckenboden, Pilates, Rückenschule usw..
Mit der 24-monatigen Weiterbildung zum Präventionstrainer wird die Zulassung für beide Präventionsprinzipien erworben.
In unseren Praxisphasen arbeiten wir in Teams, erarbeiten wichtige Themen für die Ausübung des Berufes und beschäftigen uns ausgiebig mit allen Modulen der Fortbildung. Unsere lange Erfahrung hat uns gezeigt, dass diese regelmäßigen Treffen motivieren und unsere Teilnehmer sehr schnell ihr Ziel erreichen.
In den Selbstlernphasen bereitet sich jeder individuell mit Hilfe digitaler Kurse auf die Praxisphasen vor, damit wir dort richtig gut arbeiten können. Auch das hat uns die Vergangenheit gelehrt
- das durcharbeiten funktioniert für viele besser, als ein Fernlehrgang ohne Praxisbezug (was man bei sportlichen Berufen auch nicht machen sollte).
Die Prüfungen erfolgen per Fallstudie, Lehrprobe und Multiple Choice. Als Hilfestellung ist unser virtuelles Klassenzimmer an 4 Vormittagen pro Woche geöffnet.
Die Fortbildung dauert entweder 12 Monate (Präventionsprinzip 1) oder 24 Monate Präventionsprinzip 1 und 2).
Nach Ablauf der 12 Monate / 24 Monate kann man KOSTENLOS 6 / 12 Monate verlängern.
Nach der kostenlosen Verlängerung kostet das Quartal 299€.
Was bringst du mit?
Jeden Monat gibt es unser Praxiswochenende, damit du weiterhin motiviert bleibst.
Nachfolgend kannst Du dir die Terminübersichten herunterladen.
Solltest DU einmal nicht können dann kannst Du es zeitnah nachholen. Je nach Starttermin beginnst DU in dem Monat nach Deinem Start mit den Praxiswochenenden.